Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) Fair Service
I. Allgemeines
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Fair Service und deren Auftraggebern (nachfolgend AG genannt). Soweit im folgenden nichts anderes vereinbart wird, finden die geltenden deutschen Gesetze Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner haben keinerlei Geltung, aus dem Schweigen zu solchen abweichenden Geschäftsbedingungen,kann keine Zustimmung der Firma Fair Service geschlossen werden.
II. Kostenvoranschlag, Angebot, Auftrag und Preise
Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche Kostenschätzungen in Form von Endverbraucherpreisen inkl. MwSt. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet die Firma Fair Service nicht zwingend zur Ausführung der darin aufgeführten Leistungen, der tatsächliche Aufwand und die Leistungen können vom Kostenvoranschlag abweichen. Mit Abgabe eines Angebotes, behalten die darin genannten Preise und Leistungen eine Gültigkeit von vierzehn Tagen. Innerhalb dieser Frist, muss der AG einen Auftrag erteilen. Eine Erweiterung des Auftrages bedarf immer der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann zulässig, wenn die Firma Fair Service eine Auftragsarbeit ausführt und weitere Arbeiten und- / oder Aufträge im Zuge des Einsatzes ergänzend hinzukommen. Der mind. Abrechnungszeitraum für den anfallenden Stundenlohn bei Auftrags- bzw. Reparatur-Arbeiten, beträgt immer eine volle halbe Stunde.
III. Lieferung und Leistung
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern die Arbeiten oder die Aufträge in den vereinbarten Fristen ausgeführt werden. Das Heranziehen von Subunternehmern zur teilweisen oder auch vollständigen Ausführungen der Aufträge ist zulässig, sofern der AG informiert ist und die Firma Fair Service Vertragspartner des AG bleibt. Zum Rücktritt wegen Verzugs, ist der AG nur nach schriftlicher Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Schadensersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall von grobem Verschulden ausgeschlossen.
Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht von der Firma Fair Service zu vertreten sind, sind wir für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne das dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen die dem AG zuzurechnen sind, ist die Firma Fair Service unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 10% der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistungen in Rechnung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der AG den Zugang zu den Objekten, sowie zu Strom- und Wasserleitungen zu gewährleisten. Ist die Leistungserbringung zum Teil oder auch vollständig unmöglich, ohne das dies weder der Firma Fair Service noch dem AG zuzurechnen ist, werden dem AG nur die bis dahin erbrachten Leistungen und Materialen in Rechnung gestellt.
IV. Gewährleistung und Schäden
Mängel die sofort feststellbar sind, hat der AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gemäß Punkt III und versteckte Mängel innerhalb derselben Frist nach Auftreten des Mangels, jeweils qualifiziert und schriftlich anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen berechtigen den AG nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Fall der Gewährleistung, hat die Firma Fair Service die Möglichkeit den Mangel nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder Austausch zu beheben. Ein Anspruch des AG auf Wandlung oder Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb der gesetzten Frist vom AG, von der Firma Fair Service behoben worden ist. Schäden die von der Firma Fair Service verursacht worden sind, sind sofort und unverzüglich qualifiziert und schriftlich anzuzeigen, damit der Schaden der Betriebshaftpflichtversicherung durch die Firma Fair Service gemeldet werden kann.
V. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Firma Fair Service sind sofort und ohne Abzug fällig. Schecks und Bargeld werden weder von der Geschäftsleitung noch von Mitarbeitern der Firma Fair Service entgegen genommen (Beachtung des Geldwäschegesetzes).
Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Werden vereinbarte Zahlungsziele überschritten, so sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der AG bei Fälligkeit nicht oder erhält die Firma Fair Service Auskünfte wonach finanzielle Mittel vom AG nicht mehr vorhanden sind oder gar eine Insolvenz ansteht, so behalten wir uns vor, die Zahlung sämtlicher noch offen stehender Rechnungen einzufordern und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen zu stornieren. Weitere Leistungen und Lieferungen werden in diesem Fall nur gegen Vorkasse durchgeführt. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge, ist die Firma Fair Service zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges einer vereinbarten oder tatsächlich gewährten Stundung, werden Verzugszinsen in Höhe von 7,5% p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von 15,00€ inkl. MwSt. vereinbart.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Fair Service behält sich das Eigentumsrecht an sämtlichen erbrachten Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und sonstigen Forderungen vor.
VII. Servicevertrag
Bei Abschluss eines Servicevertrags sind die darin enthalten Leistungen Bestandteil des Auftrages. Sollten die angegebenen Maße und Einheiten im Servicevertrag für das Objekt abweichen, so kommen die regulären Preise (Stundenlöhne und Festpreise) der Firma Fair Service zur Anwendung. Der Servicevertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt werden. Geht keine ordentliche Kündigung bei der Firma Fair Service ein, so verlängert sich der Vertag stillschweigend um weitere zwölf Monate. Der AG kann bei nicht Erfüllung oder bei groben Mängeln den Vertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende qualifiziert und in Schriftform kündigen.
Die Zahlungen sind wie im Vertrag vereinbart, monatlich und nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug bis zum dritten eine Monats auf das angegebene Konto der Firma Fair Service zu überweisen.
VIII. Winterdienst
Die Winterdienstpauschale kommt erst bei einer Buchung über die komplette Saison (1. November- 31 März) zum Tragen. Des Weiteren muss bei der Winterdienstpauschale, die zu räumende Fläche mindestens 50 lfdm. betragen. Die Berechnung in der Winterdienstpauschale ist auch bei kleineren Flächen immer 50 lfdm. als kleinste Maßeinheit. Eine weiter Berechnungsgrundlage für die Winterdienstpauschale sind zwei Einsäte täglich inklusive Lohn-, Maschinen- und Materialkosten, sowie die Versicherungsprämie für den kompletten Monat. Die Schwarzräumung kommt nur bei Gewerblichen Objekten zu Anwendung und muss vom AG ausdrücklich bestellt werden.Die Winterdienstpauschale im Angebot ist ein monatlich zu zahlender Betrag. Der Betrag ist auch bei ausbleibendem Schneefall oder Winterdiensteinsatz durch die Firma Fair Service, in voller Höhe und ohne Abzug zur Zahlung fällig (Haftung durch die Firma Fair Service). Wird der Winterdienst durch die Firma Fair Service in einem Monat nur anteilig ausgeführt (Beispiel April), wird die vereinbarte Winterdienstpauschale aus dem Angebot/Auftrag, anteilig und Tag genau abgerechnet. Wird die Firma Fair Service nur einmalig zum Winterdienst beauftrag oder besteht kein Vertrag, so kommen die regulären Stundenlöhne sowie Anfahrtspauschalen zur Anwendung . An Sonn- und Feiertagen fällt ein Zuschlag in Höhe von 25% auf den gesamten Bruttorechnungsbetrag an.
IX. Schlußbestimmung
Soweit es sich um eine Streitigkeit zwischen zwei Kaufleuten aus dem Vertrag handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Braunschweig vereinbart. Sollte es sich um ein Verbrauchergeschäft handeln, bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Wohnsitz des Verbrauchers.