Winter- und Streudienst für die Region 38...

Sobald der erste Schnee fällt, sind wir für Sie im Einsatz. Unsere Streu- und Reinigungsdienste arbeiten professionell und gründlich. Wir engagieren uns für Ihre Belange, sind zuverlässig und reagieren flexibel auf Ihre Wünsche.

Als Eigentümer müssen Sie den Gehweg von Schnee frei halten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz verwenden. Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre “Schneeräumpflichten” nicht nach dem Straßenreinigungsgesetz erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Personen zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen. Durch die Übertragung des Winterdienstes auf die Firma Fair Service, stellen Sie nicht nur die einwandfreie und zuverlässige Nutzbarkeit von Gehwegen, Zugängen, Müllplätzen, Hydranten, Bushaltestellen, Gewerbeflächen, Parkplätzen oder sonstigen Flächen sicher, sondern entledigen sich auch des Haftungsrisikos, dass mit der Übertragung als Auftrag über die komplette Saison auf uns übergeht.

Wichtige Information

  • Winterdienst nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Stadt bzw. Gemeindeordnung von November bis März. Bestehend aus Weißräumung für Geh- und Radwege sowie Parkplätze und Freiflächen, die dem Objekt zuzuordnen sind und der Verkehrssicherungspflicht unterliegen. Maschineneinsatz und Streuen der Flächen ist inklusive.
  • Nach Saisonende werden sämtliche Freiflächen vom Streugut befreit. Das Streugut wird abtransportiert und fachmännisch entsorgt.

Hinweis:

Weitere Informationen zu unserem Winterdienst, entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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